Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
Ihr Kind steht während des Besuches und bei allen Veranstaltungen der Schule unter der Aufsicht und Betreuung der Pädagogen. Anstelle der Eltern müssen die Lehrer und Erzieher handeln, wenn für das Kind eine Gefahr besteht. Das gilt auch, wenn diese bei Ihrem Kind eine Zecke bemerken.
Nach dem Entdecken sollte eine Zecke unbedingt unverzüglich entfernt werden. Die Pädagogen werden Sie über das Entfernen einer Zecke und die weiteren durchgeführen Maßnahmen informieren und diese dokumentieren.
Weitere Informatioen erhlten Sie auf dem Informationsblatt der Unfallkasse Thüringen.
Information der Unfallkasse Thüringen
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